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Unser gemeinsames Ziel

Das deutsche Volk beschließt am 23. März 2025 gemäß Artikel 146 Grundgesetz eine Verfassung in freier Entscheidung."
Spätestens.

Wir.Sind.Demokratie.

Demokratie aktiv gestalten

Die Willensbildung in der Demokratie erfolgt von unten nach oben.

 

Sei es die Waffenlieferung und Kriegsbeteiligung in der Ukraine, die Energiepolitik oder die Frage wie stark der Staat in das Leben und die Rechte der Bürger eingreifen darf – viele Menschen wünschen sich ein stärkeres Mitspracherecht.

Sie möchten, dass ihre Interessen wahrgenommen werden.

 

Die Bürgerbeteiligung ist für unsere Gesellschaft konstituierend. Die Grundrechte des Grundgesetzes formulieren daher auch Teilhaberechte, etwa die Wahlgrundrechte, Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz.

Nach Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die Bevölkerung hat einen Anspruch, dass sie von politisch Verantwortlichen vertreten wird, die fachlich und persönlich am geeignetsten sind. Das Prinzip der Bestenauslese ergibt sich aus Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."

Unser Grundgesetz dürfte die beste Verfassung sein, die es je auf deutschem Boden gab. Gerade die Artikel 1-20 a) sind eine juristische Meisterleistung. Es soll daher in weiten Teilen zur Verfassung i.S.d. Artikel 146 Grundgesetz erhoben werden. Gerade aber die Erfahrungen in der Krise geben Anlass einige Stellen ggf. nachzubessern und generell die erfolgten Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren anhand der Praxiserfahrungen und neuen Verbesserungsvorschlägen auf den Prüfstand zu stellen. Hier sind gerade auch Juristinnen und Juristen gefragt, sich aktiv einzubringen, damit wir die beste Lösung erarbeiten können.

Eine stärkere Bürgerbeteiligung sollte und kann nur unter Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung umgesetzt werden. Der Artikel 146 Grundgesetz fordert eine Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Artikel 146 Grundgesetz eröffnet mithin den Weg, das Grundgesetz durch eine direkt-demokratische Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschossen worden ist, abzulösen.

 

  • Hamburg
    Sa., 15. Apr.
    Hamburg
    15. Apr., 18:00
    Hamburg, Hamburg, Deutschland
    Bildungsveranstaltung Politischer Diskurs
  • Berlin
    Fr., 28. Apr.
    Berlin
    28. Apr., 19:00
    Berlin, Tiergarten, Berlin, Deutschland
    Bildung politischer Diskurs
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Wir sind Demokratie.

Wir freuen uns auf einen schönen Abend!

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Ansprechpartnerin: RAin Karolin Ahrens

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